Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
GUS
GUS,Abk. für Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, lockerer Staatenbund, gegr. am 8. 12. 1991 durch das Abkommen von Minsk zunächst von Russland, der Ukraine und Weißrussland. Am 21. 12. 1991 traten ihm bei einem Treffen in Alma-Ata acht weitere frühere Sowjetrepubliken (Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) bei, die zuvor ihre Unabhängigkeit erklärt hatten. 1994 wurde Georgien Mitgl. der GUS.
Mit Bildung der GUS wurde die UdSSR offiziell aufgelöst. Die Mitgl.staaten einigten sich auf die Konstituierung gemeinsamer Organe (u. a. Rat der Staatsoberhäupter) und ein einheitl. Kommando über die strateg. Streitkräfte (1993 aufgelöst und durch den »Vereinigten Stab für die Koordinierung der militär. Zusammenarbeit in der GUS« ersetzt). Nat. und wirtschaftlich-polit. Spannungen zw. einzelnen Republiken bewirkten eine zunehmende Instabilität der Gemeinschaft. Im März 1992 wurde die Aufstellung einer GUS-Friedenstruppe zur Eindämmung nat. Konflikte beschlossen; im Mai 1992 vereinbarten sechs Staaten (Russland, Armenien, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) einen militär. Beistandspakt. 1993 wurde ein Rahmenabkommen über die Schaffung einer Wirtschaftsunion geschlossen. 1996 setzte zw. einigen Staaten ein Prozess verstärkter Zusammenarbeit ein: In diesem Sinne bilden Russland, Kasachstan und Kirgistan eine »Gemeinschaft Integrierter Staaten« (Abk.: GIS). Am 2. 4. 1997 unterzeichneten die Präs. Russlands und Weißrusslands einen Unionsvertrag.
Literatur:
Götz, R.u. Halbach, U.: Polit. Lexikon GUS. München 31996.
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