Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
GEMA
GEMA,Abk. für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechan. Vervielfältigungsrechte, eine Urheberrechte wahrnehmende Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines wirtsch. Vereins (Sitz: Berlin), die mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern Berechtigungsverträge abschließt, durch die ihr Aufführungs-, Sende- und mechan. Vervielfältigungsrechte an Musikwerken übertragen werden. Die GEMA erteilt den Herstellern und Musikveranstaltern Genehmigungen zur Nutzung und zieht Tantiemen ein, die nach einem Schlüssel an Komponisten, Textdichter und Verleger verteilt werden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: GEMA