Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
GAU
GAU,Abk. für größter anzunehmender Unfall, in der Reaktorsicherheit durch den Begriff »Auslegungsstörfall« ersetzt; schwerster Störfall in einer kerntechn. Anlage, für den die Sicherheitssysteme so ausgelegt sein müssen, dass er noch beherrschbar ist, d. h. keine über den zulässigen Grenzwerten liegende radioaktive Strahlenbelastung der Umgebung eintritt. Der GAU eines Schwer- bzw. Leichtwasserreaktors ist der Bruch einer Hauptkühlleitung, der die Kühlung des Reaktorkerns unterbricht und somit dessen Durchschmelzen (Coreschmelzen) und die Freisetzung eines Großteils seiner Radioaktivität zur Folge haben kann. Dies soll v. a. durch Abschaltstäbe, Sicherheitsbehälter und das Notkühlsystem verhindert werden. Ein nicht mehr beherrschbarer Unfall ereignete sich 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl; 1979 kam es in Three Mile Island bei Harrisburg (Pa., USA) zu einem GAU.
Literatur:
Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Dt. Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B. Eine Untersuchung, hg. v. der Köln 1990.
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