Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freiheitliche demokratische Grundordnung
freiheitliche demokratische Grundordnung,in Dtl. der Inbegriff der Elemente, auf denen die demokrat. und rechtsstaatl. Ordnung des GG beruht. Sie kommt v. a. in der Volkssouveränität, der Achtung der Menschenrechte, der Gewaltenteilung, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Unabhängigkeit der Richter und dem Mehrparteienprinzip zum Ausdruck. Bei Missbrauch bestimmter Grundrechte für den Kampf gegen die f. d. G. kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung der Grundrechte aussprechen (Art. 18 GG). Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die f. d. G. des Bundes oder eines Landes ist die Bundesregierung nach Art. 87a GG befugt, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes einzusetzen. Die f. d. G. kann auch durch eine Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden (Art. 79 GG).
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Ansicht: freiheitliche demokratische Grundordnung