Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freie Herren
freie Herren,im Hoch-MA. diejenigen Angehörigen des alten (Geburts-)Adels, die nicht in den Reichsfürsten- oder Grafenstand aufgestiegen waren, sich aber auch eindeutig von den urspr. unfreien Ministerialen abhoben. In der Heerschildordnung waren sie zus. mit den Grafen dem vierten Heerschild zugewiesen. Mit der Bildung der Territorialstaaten sind die f. H. teils landsässig, teils reichsunmittelbar geworden (Freiherr).
freie Herren,im Hoch-MA. diejenigen Angehörigen des alten (Geburts-)Adels, die nicht in den Reichsfürsten- oder Grafenstand aufgestiegen waren, sich aber auch eindeutig von den urspr. unfreien Ministerialen abhoben. In der Heerschildordnung waren sie zus. mit den Grafen dem vierten Heerschild zugewiesen. Mit der Bildung der Territorialstaaten sind die f. H. teils landsässig, teils reichsunmittelbar geworden (Freiherr).