Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freie Berufe
freie Berufe,besondere Gruppe der Selbstständigen, die nicht Gewerbetreibende im übl. Sinne sind und deren Einkommen (Honorar) häufig nach Gebührenordnungen berechnet wird (z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, medizinische Therapeuten, Apotheker; Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater; Kunstmaler, Dramaturgen, freie Schriftsteller, Designer, Übersetzer, Journalisten; Architekten, Sachverständige). Die Ausbildung zu f. B. erfolgt an Univ., Fachhochschulen und speziellen Fachschulen. Die meisten f. B. sind in gesetzlich vorgeschriebenen Standesorganisationen (Ärzte-, Rechtsanwaltskammern usw.) eingebunden und unterliegen deren Ehren- und Berufsgerichtsbarkeit, die bei Verstößen die Berufsausübung untersagen kann. Soweit eine gesetzlich geschützte Berufsbez. geführt wird, müssen entsprechende Prüfungen, Bestallungen (Approbation) und staatl. Genehmigungen vorausgehen. Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig und unterliegen einem weitgehenden Werbeverbot.
▣ Literatur:
R. Wasilewski F. B. in Europa. Materialien zur Struktur u. Lage der f. B. in der Europ. Gemeinschaft, in Österreich u. der Schweiz, hg. v. u. a. Bonn 1993.
freie Berufe,besondere Gruppe der Selbstständigen, die nicht Gewerbetreibende im übl. Sinne sind und deren Einkommen (Honorar) häufig nach Gebührenordnungen berechnet wird (z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, medizinische Therapeuten, Apotheker; Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater; Kunstmaler, Dramaturgen, freie Schriftsteller, Designer, Übersetzer, Journalisten; Architekten, Sachverständige). Die Ausbildung zu f. B. erfolgt an Univ., Fachhochschulen und speziellen Fachschulen. Die meisten f. B. sind in gesetzlich vorgeschriebenen Standesorganisationen (Ärzte-, Rechtsanwaltskammern usw.) eingebunden und unterliegen deren Ehren- und Berufsgerichtsbarkeit, die bei Verstößen die Berufsausübung untersagen kann. Soweit eine gesetzlich geschützte Berufsbez. geführt wird, müssen entsprechende Prüfungen, Bestallungen (Approbation) und staatl. Genehmigungen vorausgehen. Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig und unterliegen einem weitgehenden Werbeverbot.
▣ Literatur:
R. Wasilewski F. B. in Europa. Materialien zur Struktur u. Lage der f. B. in der Europ. Gemeinschaft, in Österreich u. der Schweiz, hg. v. u. a. Bonn 1993.