Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freie Benutzung
freie Benutzung,ohne Zustimmung des Urhebers zulässige Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zur Herstellung eines neuen, selbstständigen Werkes. Das neue Werk muss eine eigenschöpfer. Leistung darstellen, die ihrerseits urheberrechtsfähig ist (§ 24 Urheberrechtsgesetz).
freie Benutzung,ohne Zustimmung des Urhebers zulässige Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zur Herstellung eines neuen, selbstständigen Werkes. Das neue Werk muss eine eigenschöpfer. Leistung darstellen, die ihrerseits urheberrechtsfähig ist (§ 24 Urheberrechtsgesetz).