Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freibleibend
freibleibend(ohne Obligo), Klausel im Geschäftsverkehr, die die Bindung des Anbietenden an das Angebot oder an einzelne vertragl. Zusagen (z. B. Lieferfristen, Preis) ausschließt.
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