Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
freibleibend
freibleibend(ohne Obligo), Klausel im Geschäftsverkehr, die die Bindung des Anbietenden an das Angebot oder an einzelne vertragl. Zusagen (z. B. Lieferfristen, Preis) ausschließt.
freibleibend(ohne Obligo), Klausel im Geschäftsverkehr, die die Bindung des Anbietenden an das Angebot oder an einzelne vertragl. Zusagen (z. B. Lieferfristen, Preis) ausschließt.