Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
fortgesetztes Delikt
fortgesetztes Delịkt(fortgesetzte Handlung), von der Rechtsprechung aus prakt. Bedürfnissen entwickelte Form der strafrechtl. Handlungseinheit; danach ist ein f. D. die mehrfache, durch gleichartige Handlungen ausgeführte, von einem Gesamtvorsatz umfasste Verwirklichung desselben Straftatbestandes; sie wird rechtlich als eine einzige Deliktsverwirklichung betrachtet. Bei höchstpersönl. Rechtsgütern (Leben, Ehre) besteht ein f. D. nur, wenn sich die wiederholten Handlungen gegen dieselbe Person richten. Der Täter wird nur wegen einer Tat verurteilt, Anzahl und Schwere der Einzelakte sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
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