Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
fob
fob(f. o. b.), Abk. für free on board, internat. Handelsklausel: Der Verkäufer trägt die Kosten und Gefahren für die Ware bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware im Verschiffungshafen tatsächlich über die Reling des Schiffes gebracht wird.
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