Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fürstentum
Fürstentum, Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Fürstenstandes, v. a. in O-Europa auch staatsähnl. monarch. Herrschaftsgebiet. Die einzigen noch bestehenden F. in Europa sind Monaco und Liechtenstein. - Im Hl. Röm. Reich vor 1806 die reichsunmittelbaren Territorien (Fürstenlehen) mit einem Fürsten als Oberhaupt. Die geistl. F. entstanden nach dem Investiturstreit aus den kirchl. Besitzungen, die schon im Fränk. Reich von der Amtsgewalt der Grafen befreit waren, die weltl. F. aus den alten Stammesherzogtümern. Aufnahmen in den Stand des Fürsten erfolgten seit 1180 durch Erhebung des Territoriums zum Herzogtum, zur Markgrafschaft oder Landgrafschaft. Eine überragende Stellung erlangten im 13. Jh. die Kurfürstentümer. Die geistl. F. wurden 1803 aufgehoben, die weltl. z. T. mediatisiert, oder sie erlangten 1806 die Souveränität.
Fürstentum, Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Fürstenstandes, v. a. in O-Europa auch staatsähnl. monarch. Herrschaftsgebiet. Die einzigen noch bestehenden F. in Europa sind Monaco und Liechtenstein. - Im Hl. Röm. Reich vor 1806 die reichsunmittelbaren Territorien (Fürstenlehen) mit einem Fürsten als Oberhaupt. Die geistl. F. entstanden nach dem Investiturstreit aus den kirchl. Besitzungen, die schon im Fränk. Reich von der Amtsgewalt der Grafen befreit waren, die weltl. F. aus den alten Stammesherzogtümern. Aufnahmen in den Stand des Fürsten erfolgten seit 1180 durch Erhebung des Territoriums zum Herzogtum, zur Markgrafschaft oder Landgrafschaft. Eine überragende Stellung erlangten im 13. Jh. die Kurfürstentümer. Die geistl. F. wurden 1803 aufgehoben, die weltl. z. T. mediatisiert, oder sie erlangten 1806 die Souveränität.