Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fürstenabfindung
Fürstenabfindung,die rechtl. Regelung der Vermögensverhältnisse zw. den 1918 entthronten dt. Fürsten und ihren früheren Ländern durch 26 Einzelverträge, nachdem eine reichsgesetzl. Regelung und der von KPD und SPD eingeleitete »Volksentscheid auf entschädigungslose Enteignung« der Fürsten 1926 gescheitert waren. Am 6. 10. 1926 schloss z. B. der Freistaat Preußen mit dem Hause Hohenzollern einen Vertrag, demgemäß im Wesentlichen das Kammergut (Domänen) zw. Staat und Fürstenhaus geteilt wurde, die Residenzschlösser, Parks, Theater, Bibliotheken und Museen meist an den Staat übergingen. In Österreich wurde durch das Ges. vom 3. 4. 1919 das gesamte Vermögen des Hauses Habsburg von der Rep. Österreich enteignet.
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