Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Führungszeugnis
Führungszeugnis(früher polizeil. F.), urkundl. Auszug aus dem Bundeszentralregister; gibt Auskunft, ob bzw. welche Strafvermerke über eine Person eingetragen sind. Antragberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen Behörden, Privatpersonen nur in eigener Sache. Dem F. entspricht in Österreich die Strafregisterbescheinigung, in der Schweiz das Leumundszeugnis.
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