Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Föderalismus
Föderalịsmus[frz., zu lat. foedus »Bündnis«, »Staatsvertrag«] der, ein Gestaltungsprinzip von Staaten, das der übergeordneten Gewalt nicht mehr Regelungsbefugnisse gegenüber nachgeordneten Gewalten einräumt, als im Interesse des Ganzen geboten ist. Typen des F. auf völkerrechtl. Grundlage (völkerrechtl. Staatenverbindungen) sind v. a. der Staatenbund (Konföderation, z. B. USA 1778-87, Dt. Bund 1815-66), aber auch Personal- und Realunion: Die Souveränität der Mitgl. bleibt unangetastet (keine gemeinsame Staatsgewalt), aber die Verbindung stellt ein völkerrechtl. Subjekt dar. Als dauerhafteste polit. Gestaltung des F. hat sich der F. auf staatsrechtl. Grundlage im Bundesstaat erwiesen, der aus Gliedstaaten zusammengesetzt ist, die teilweise Staatsgewalt behalten (z. B. USA, Schweiz, Dtl., Österreich). Die Gesamtstaatsvertretung nach außen liegt stets bei der Zentralgewalt.
Literatur:
Kilper, H.u. Lhotta, R.: F. in der Bundesrep. Deutschland. Eine Einführung. Opladen 1996.
Laufer, H. u. Fischer, T.: F. als Strukturprinzip für die Europ. Union. Gütersloh 1996.
Reuter, K.: F. Grundlagen u. Wirkungen in der Bundesrep. Deutschland. Heidelberg 51996.
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