Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fälschung von Vordrucken für Euroschecks und Euroscheckkarten
Fälschung von Vordrucken für Euroschecks und Euroscheckkarten,das Herstellen, Verschaffen, Feilhalten oder Überlassen falscher Vordrucke in Gebrauchsabsicht, wird nach § 152 a StGB mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren bedroht (minder schwere Fälle und Vorbereitungshandlungen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
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