Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fußballtoto
Fußballtoto,staatlich genehmigte, wöchentlich ausgespielte Sportwette auf den Ausgang von Fußballspielen. In Dtl. gibt es 16 Totogesellschaften, die entweder staatl. Betriebe, Körperschaften des öffentl. Rechts oder private Gesellschaften sind. Gespielt werden die Elferwette (vorherzusagen sind die Spielausgänge von elf vorgegebenen Treffen) und die Auswahlwette 6 aus 45 (vorherzusagen sind aus 45 vorgegebenen Treffen sechs, die unentschieden enden). Vom Spieleinsatz entfallen auf die Gewinner 50 %, auf die Sportwettsteuer 162/3 %, auf Sportförderung, soziale und karitative Zwecke etwa 22 % und auf die Verwaltung etwa 11 %. - Das F. wurde erstmals 1921 in England eingeführt, in der Bundesrep. Dtl. 1948.
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