Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fusion
Fusion[lat.] die,
1) Physik: die Kernfusion.
2) Wirtschaft: Verschmelzung mehrerer Unternehmen, meist Kapitalgesellschaften, zu einer rechtl. und wirtsch. Einheit. Bei der F. durch Aufnahme übernimmt die eine Gesellschaft das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft und überlässt dafür dem bisherigen Kapitaleigner einen Teil ihrer Kapitalanteile (Aktien). Bei F. durch Neubildung übertragen die fusionierenden Gesellschaften ihr Kapital auf eine neu gegründete Gesellschaft und erhalten von dieser entsprechende Anteile. (Umwandlung)
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