Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Funkstille
Funkstille,Unterbrechung des Funkverkehrs für Notfälle. Für den Seefunkdienst ist zweimal stündlich eine F. von je drei Minuten internat. vereinbart. Bei Empfang eines Notsignals ist sofortige F. vorgeschrieben.
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