Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fruchtsaft
Fruchtsaft,i. w. S. ein unvergorener, aus Früchten mittels techn. Verfahren gewonnener Saft; auch aus F.-Konzentrat durch Zusatz des bei der Konzentration entzogenen Wassers hergestellter Saft. Fruchtsaft: Saftanteil 100 %, Fruchtgehalt 50 %; Fruchtnektar: Saftanteil 50 %, Fruchtgehalt 25 %; F.-Getränke: Saftanteil 6 %, Fruchtgehalt 3 %. Fruchtsirup ist eine dickflüssige Zubereitung aus F., konzentriertem F. oder aus Früchten (mit höchstens 68 % Zucker). Dem F. können bis 15 g Zucker pro Liter ohne Kennzeichnung zugesetzt werden.
Fruchtsaft,i. w. S. ein unvergorener, aus Früchten mittels techn. Verfahren gewonnener Saft; auch aus F.-Konzentrat durch Zusatz des bei der Konzentration entzogenen Wassers hergestellter Saft. Fruchtsaft: Saftanteil 100 %, Fruchtgehalt 50 %; Fruchtnektar: Saftanteil 50 %, Fruchtgehalt 25 %; F.-Getränke: Saftanteil 6 %, Fruchtgehalt 3 %. Fruchtsirup ist eine dickflüssige Zubereitung aus F., konzentriertem F. oder aus Früchten (mit höchstens 68 % Zucker). Dem F. können bis 15 g Zucker pro Liter ohne Kennzeichnung zugesetzt werden.