Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Frucht
Frucht,1) Botanik: aus dem F.-Knoten einer Blüte während der Samenentwicklung entstehendes Organ, das den oder die Samen enthält. Es gibt versch. F.-Formen: 1. Einzelfrüchte: Aus einer Blüte geht nur eine einzige F. hervor, die sich bei der Reife ganz oder teilweise öffnet und die Samen freigibt (Öffnungsfrüchte, Streufrüchte; z. B. Balg-F., Hülse, Schote und Kapsel-F.) oder in geschlossenem Zustand von der Pflanze abfällt (Schließfrüchte; z. B. Nuss, Beere, Stein-F.); 2. Sammelfrüchte: Aus jedem einzelnen F.-Blatt entsteht eine F. für sich (Früchtchen), jedoch bilden alle Früchtchen dieser Blüte unter Mitwirkung anderer Blütenteile (z. B. der Blütenachse) bei der Reife einen einheitl. Verband (F.-Verband), der eine Einzel-F. vortäuscht (Schein-F.) und sich als Gesamtheit ablöst. Nach der Ausbildung der Früchtchen werden die Sammelnuss-F. (z. B. Erdbeere), die Sammelstein-F. (z. B. Himbeere) und die Sammelbalg-F. (z. B. Apfel) unterschieden; 3. F.-Stände: Ganze Blütenstände, die bei der Reife (unter Mitwirkung zusätzl. Organe) das Aussehen einer Einzel-F. annehmen und als Ganzes verbreitet werden (Scheinfrüchte). F.-Stände können als Nussfruchtstand (z. B. Maulbeere), Beerenfruchtstand (z. B. Ananas) oder Steinfruchtstand (z. B. Feige) ausgebildet sein.
2) Recht: Früchte.
Frucht,1) Botanik: aus dem F.-Knoten einer Blüte während der Samenentwicklung entstehendes Organ, das den oder die Samen enthält. Es gibt versch. F.-Formen: 1. Einzelfrüchte: Aus einer Blüte geht nur eine einzige F. hervor, die sich bei der Reife ganz oder teilweise öffnet und die Samen freigibt (Öffnungsfrüchte, Streufrüchte; z. B. Balg-F., Hülse, Schote und Kapsel-F.) oder in geschlossenem Zustand von der Pflanze abfällt (Schließfrüchte; z. B. Nuss, Beere, Stein-F.); 2. Sammelfrüchte: Aus jedem einzelnen F.-Blatt entsteht eine F. für sich (Früchtchen), jedoch bilden alle Früchtchen dieser Blüte unter Mitwirkung anderer Blütenteile (z. B. der Blütenachse) bei der Reife einen einheitl. Verband (F.-Verband), der eine Einzel-F. vortäuscht (Schein-F.) und sich als Gesamtheit ablöst. Nach der Ausbildung der Früchtchen werden die Sammelnuss-F. (z. B. Erdbeere), die Sammelstein-F. (z. B. Himbeere) und die Sammelbalg-F. (z. B. Apfel) unterschieden; 3. F.-Stände: Ganze Blütenstände, die bei der Reife (unter Mitwirkung zusätzl. Organe) das Aussehen einer Einzel-F. annehmen und als Ganzes verbreitet werden (Scheinfrüchte). F.-Stände können als Nussfruchtstand (z. B. Maulbeere), Beerenfruchtstand (z. B. Ananas) oder Steinfruchtstand (z. B. Feige) ausgebildet sein.
2) Recht: Früchte.