Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fron
Fron[ahd. frono »dem Herrn (Gott) gehörig«] (Fronde, Scharwerk, Robot), bemessene oder unbemessene Dienstleistung, wurde zwangsweise und unentgeltlich für öffentl. oder private Berechtigte verrichtet. Vor den Agrarreformen des 19. Jh. (Bauernbefreiung) war bes. die bäuerl. Bevölkerung mit F. belastet. Der Anspruch auf F. war mit dem Besitz eines Grundstücks (Gutsherr, Landesherr) verbunden. Geleistet wurde F. teils als Spanndienste (Ackerbestellung, Baufuhren), teils als Handdienste (Ernte-, Drescharbeiten, Jagdfronden u. a.). Die Zahl der F.-Tage schwankte zw. wenigen Tagen im Jahr und mehreren Tagen in der Woche.
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