Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Friesland
Friesland,1) urspr. das von den Friesen besiedelte Küstengebiet an der Nordsee. - Im MA. gliederte sich F. in West-, Mittel- und Ost-F.; West-F., das vom Sinkfal bei Brügge bis zur Zuidersee reichte (heute bis zum IJsselmeer), ging schon früh in der Grafschaft Holland auf. Mittel-F. (westlich der Lauwers, von Dtl. aus gesehen West-F.) und das sich ihm anschließende Ost-F. (bis zur Weser) zerfielen nach der Zerschlagung (785) des um 700 entstandenen Großreichs Radbods durch Karl d. Gr. in zahlr. kleine, bäuerlich bestimmte Herrschaften, die gegenüber den »Häuptlingen« (Landesherren) ihre Freiheiten zu verteidigen wussten. Das im ständigen gemeinsamen Kampf gegen die Nordsee (Deichbau) entstandene soziale Gefüge, dessen Kennzeichen die persönl. Freiheit aller Stände war, wurde Wurzel der späteren, v. a. durch die Konsulatsverf. der einzelnen »Länder« bestimmten »Fries. Freiheit«. Dorestad wurde zum Zentrum des England- und Skandinavienhandels. Zusammengeschlossen waren die kleinen »Bauernrepubliken« in einer Art Landfriedensbund, im Upstalboomverband (nach dem Upstalboom bei Aurich). 1464 wurde unter Ulrich Cirksena F. östlich der Ems zum großen Teil vereinigt und bildete die Reichsgrafschaft, später das Fürstentum Ostfriesland. F. westlich der Ems fiel an Burgund, später an die Niederlande.
2) Landkreis im RegBez. Weser-Ems, Ndsachs., 608 km2, (1998) 99 600 Ew.; Krst. ist Jever.
3) Provinz der Niederlande.
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