Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Friedensverrat
Friedensverrat,Störung des friedl. Zusammenlebens der Völker, bes. durch die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Gemäß § 80 StGB wird mit lebenslanger oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft, wer einen Angriffskrieg, an dem Dtl. beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für Dtl. herbeiführt.
Friedensverrat,Störung des friedl. Zusammenlebens der Völker, bes. durch die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Gemäß § 80 StGB wird mit lebenslanger oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft, wer einen Angriffskrieg, an dem Dtl. beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für Dtl. herbeiführt.