Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Friedensrichter
Friedensrichter,Recht:
1) in einigen Kantonen der Schweiz vor dem eigentl. Zivilprozess tätig werdende Institution, die im Sühneverfahren auf eine gütl. Einigung der Parteien hinwirken soll; das Scheitern wird in einer Urkunde (Weisung, Leit-, Akzessschein) festgestellt.
2) in England Richter (meist ohne jurist. Ausbildung), der über Zivil- und Strafsachen geringerer Bedeutung entscheidet und gewisse Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
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