Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fremdrenten
Fremdrenten,Renten der gesetzl. Unfall- oder Rentenversicherung, die aufgrund des F.-Gesetzes i. d. F. v. 25. 2. 1960 an Vertriebene und Spätaussiedler gewährt werden. Das F.-Gesetz erkennt bestimmte bei einem Versicherungsträger außerhalb der Bundesrep. Dtl. zurückgelegte Beschäftigungs- bzw. Versicherungszeiten an. Das F.-Gesetz gilt seit 1992 auch in den neuen Bundesländern.
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