Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fremder
Fremder, 1) Philosophie: Die Spannweite der philosoph. Definitionen des F. reicht von Positionen, die den F. oder Anderen als originär Unzugänglichen fassen (E. Lévinas) über eine Sicht, die das Fremde als Abwandlung des Eigenen, als Projektion des Ich begreift (J. G. Fichte), bis zu einer logozentr. Interpretation, die Fremdes und Eigenes unter ein umfassendes Ordnungsschema und Deutungsmuster subsumiert (G. W. F. Hegel).
2) Staats- und Völkerrecht: eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzt. (Ausländer, Fremdenrecht)
Fremder, 1) Philosophie: Die Spannweite der philosoph. Definitionen des F. reicht von Positionen, die den F. oder Anderen als originär Unzugänglichen fassen (E. Lévinas) über eine Sicht, die das Fremde als Abwandlung des Eigenen, als Projektion des Ich begreift (J. G. Fichte), bis zu einer logozentr. Interpretation, die Fremdes und Eigenes unter ein umfassendes Ordnungsschema und Deutungsmuster subsumiert (G. W. F. Hegel).
2) Staats- und Völkerrecht: eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzt. (Ausländer, Fremdenrecht)