Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freirechtslehre
Freirechtslehre,vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Richtung innerhalb der Rechtswissenschaft, die von der Kritik an der Begriffsjurisprudenz ausging und die sich gegen eine übertriebene Anwendung »förml.« Rechts richtete. Ihr zufolge soll der Richter die Parteibelange im Einzelfall gegeneinander abwägen und ist nicht an die rein deduktive Befolgung des Gesetzes gebunden. Die F. konnte sich in der Rechtstheorie nicht durchsetzen.
Freirechtslehre,vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Richtung innerhalb der Rechtswissenschaft, die von der Kritik an der Begriffsjurisprudenz ausging und die sich gegen eine übertriebene Anwendung »förml.« Rechts richtete. Ihr zufolge soll der Richter die Parteibelange im Einzelfall gegeneinander abwägen und ist nicht an die rein deduktive Befolgung des Gesetzes gebunden. Die F. konnte sich in der Rechtstheorie nicht durchsetzen.