Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freimaurerei
Freimaurerei[Lehnübersetzung von engl. freemasonry], internat. verbreitete Bewegung (Bruderschaft) von humanitärer, der Toleranz und Menschenwürde verpflichteter Geisteshaltung. Die Freimaurer treten für freie Entfaltung der Persönlichkeit, Hilfsbereitschaft, Brüderlichkeit und ein friedl., sozial gerechtes Zusammenleben der Menschen ein. Das (außerhalb der F. nicht bekannte) Ritual der Freimaurer, das in seinen wesentl. Bestandteilen überall auf der Welt gleich ist, wird als ein dynam. Symbol des kosm. Geschehens gedeutet. Das teilnehmende Logenmitgl. ordnet sich mithilfe der Symbolik der rituellen Handlungen bewusst in die Gesetzmäßigkeit des Universums ein und soll durch diese lebendige Beziehung lernen, sein Leben in zunehmendem Maß aus einem übergeordneten Bewusstsein heraus zu gestalten. - Die Vereinigungen der Freimaurer heißen Logen. In jedem Land gibt es eine oder mehrere Großlogen. Die Logen wählen Logenmeister (Meister vom Stuhl). Die Logenmitgl. (Brüder) können in höhere Grade (Erkenntnisstufen) aufsteigen. Die ersten drei Grade sind: Lehrling, Geselle, Meister. Hierauf bauen die Hochgrade auf.
Geschichte: Die F. ist aus der alten engl. Werkmaurerei entstanden. 1717 gründeten vier Londoner Bauhütten die 1. Großloge. 1723 verfasste der Presbyterianer J. Anderson das »Konstitutionsbuch«, das die »Alten Pflichten« enthält (eine Art freimaurer. Sittengesetz). Die christl. F. entstand in Schweden. Nach Dtl. kam sie 1737 durch die Gründung der Loge »Absalom« in Hamburg. Einen gewaltigen Auftrieb erhielt die F. in Dtl. durch die Aufnahme (1738) des preuß. Kronprinzen und späteren Königs Friedrich des Großen. - In allen autoritär regierten Staaten ist die F. verboten. Die F. erregte von Anfang an auch das Missfallen der kath. Kirche, die sie zw. 1738 und 1918 in 12 päpstl. Stellungnahmen verurteilte.
Die nach dem Verbot im nat.-soz. Staat nach 1945 in der Bundesrep. Dtl. wieder entstandenen Logen schlossen sich 1958 zu den »Vereinigten Großlogen von Dtl.« zusammen (rd. 20 500 Mitgl.). Seit 1990 sind die Freimaurer wieder in ganz Dtl. zugelassen. Weltweit gibt es fast 7 Mio. Freimaurer in über 30 000 Logen.
▣ Literatur:
H. Reinalter. Freimaurer u. Geheimbünde im 18. Jh. in Mitteleuropa, hg. v. Frankfurt am Main 21986.
⃟ Schneider, H.: Dt. Freimaurer-Bibliothek, 2 Tle. Frankfurt am Main u. a. 1993.
⃟ Kischke, H.: Die Freimaurer. Fiktion, Realität u. Perspektiven. Wien 1996.
Freimaurerei[Lehnübersetzung von engl. freemasonry], internat. verbreitete Bewegung (Bruderschaft) von humanitärer, der Toleranz und Menschenwürde verpflichteter Geisteshaltung. Die Freimaurer treten für freie Entfaltung der Persönlichkeit, Hilfsbereitschaft, Brüderlichkeit und ein friedl., sozial gerechtes Zusammenleben der Menschen ein. Das (außerhalb der F. nicht bekannte) Ritual der Freimaurer, das in seinen wesentl. Bestandteilen überall auf der Welt gleich ist, wird als ein dynam. Symbol des kosm. Geschehens gedeutet. Das teilnehmende Logenmitgl. ordnet sich mithilfe der Symbolik der rituellen Handlungen bewusst in die Gesetzmäßigkeit des Universums ein und soll durch diese lebendige Beziehung lernen, sein Leben in zunehmendem Maß aus einem übergeordneten Bewusstsein heraus zu gestalten. - Die Vereinigungen der Freimaurer heißen Logen. In jedem Land gibt es eine oder mehrere Großlogen. Die Logen wählen Logenmeister (Meister vom Stuhl). Die Logenmitgl. (Brüder) können in höhere Grade (Erkenntnisstufen) aufsteigen. Die ersten drei Grade sind: Lehrling, Geselle, Meister. Hierauf bauen die Hochgrade auf.
Geschichte: Die F. ist aus der alten engl. Werkmaurerei entstanden. 1717 gründeten vier Londoner Bauhütten die 1. Großloge. 1723 verfasste der Presbyterianer J. Anderson das »Konstitutionsbuch«, das die »Alten Pflichten« enthält (eine Art freimaurer. Sittengesetz). Die christl. F. entstand in Schweden. Nach Dtl. kam sie 1737 durch die Gründung der Loge »Absalom« in Hamburg. Einen gewaltigen Auftrieb erhielt die F. in Dtl. durch die Aufnahme (1738) des preuß. Kronprinzen und späteren Königs Friedrich des Großen. - In allen autoritär regierten Staaten ist die F. verboten. Die F. erregte von Anfang an auch das Missfallen der kath. Kirche, die sie zw. 1738 und 1918 in 12 päpstl. Stellungnahmen verurteilte.
Die nach dem Verbot im nat.-soz. Staat nach 1945 in der Bundesrep. Dtl. wieder entstandenen Logen schlossen sich 1958 zu den »Vereinigten Großlogen von Dtl.« zusammen (rd. 20 500 Mitgl.). Seit 1990 sind die Freimaurer wieder in ganz Dtl. zugelassen. Weltweit gibt es fast 7 Mio. Freimaurer in über 30 000 Logen.
▣ Literatur:
H. Reinalter. Freimaurer u. Geheimbünde im 18. Jh. in Mitteleuropa, hg. v. Frankfurt am Main 21986.
⃟ Schneider, H.: Dt. Freimaurer-Bibliothek, 2 Tle. Frankfurt am Main u. a. 1993.
⃟ Kischke, H.: Die Freimaurer. Fiktion, Realität u. Perspektiven. Wien 1996.