Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freiherr
Freiherr,Angehöriger des niederen Adels, im Rang nach dem Grafen; seit dem 16. Jh. als »Baron« angeredet; entsprach urspr. dem Geburtsstand der freien Herren, wurde später die Adelsbez. für die durch kaiserl. oder landesherrl. Diplom in den F.-Stand Erhobenen. - Freifrau, Freiin, die Frau des F.; Freifräulein, dessen unverheiratete Tochter.
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