Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freiheitsberaubung
Freiheitsberaubung,der vorsätzl., widerrechtl. Entzug der Bewegungsfreiheit eines Menschen durch Einsperren oder auf andere Weise (Gewalt, Hypnose); wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe, in schweren Fällen (Freiheitsentziehung von über einer Woche, F. mit schwerer Gesundheitsschädigung) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft (§ 239 StGB). - Ähnliche Regelungen sind im österr. (§ 99) und schweizer. (Art. 183) StGB enthalten.
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