Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freigut
Freigut(Freihof), Hofgut eines Freibauern, das in grundherrl. Zeit von öffentl. oder grundherrl. Abgaben und Diensten befreit war; ähnelte dem Rittergut, besaß aber nicht dessen Herrschaftsrechte.
Freigut(Freihof), Hofgut eines Freibauern, das in grundherrl. Zeit von öffentl. oder grundherrl. Abgaben und Diensten befreit war; ähnelte dem Rittergut, besaß aber nicht dessen Herrschaftsrechte.