Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freigrenze
Freigrenze,Höchstbetrag, bis zu dem keine Besteuerung erfolgt; überschreitet die Steuerbemessungsgrundlage die F., wird im Ggs. zum Freibetrag der gesamte Betrag besteuert.
Freigrenze,Höchstbetrag, bis zu dem keine Besteuerung erfolgt; überschreitet die Steuerbemessungsgrundlage die F., wird im Ggs. zum Freibetrag der gesamte Betrag besteuert.