Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, Abk. FDGB, Einheitsgewerkschaft in der DDR, entstanden 1945, umfasste 15 Industrie- u. a. Gewerkschaften. 1949 wurde er Mitgl. des Weltgewerkschaftsbundes.
Aufgaben: die Arbeitnehmer im Sinne und unter Führung der SED zur Bejahung des Gesellschafts- und Staatssystems zu erziehen, die Produktionssteigerung zu fördern (Ablehnung des Streikrechts), die Interessen der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben zu vertreten. Er war zuständig für Sozialversicherung, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie für die Organisierung des Wettbewerbs. 1989 hatte der FDGB etwa 9,5 Mio. Mitgl. Nach den demokrat. Veränderungen in der DDR 1989 löste er sich als Dachverband im Sept. 1990 selbst auf; die Einzelgewerkschaften verschmolzen mit Industriegewerkschaften des DGB.
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