Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freie Städte
Freie Städte (Freistädte), urspr. bischöfl. Städte, die die geistl. Herrschaft im 13./14. Jh. abgeschüttelt hatten, z. B. Köln, Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg, Basel. Anders als die Reichsstädte waren sie von bestimmten Reichspflichten (Heerfahrt, Jahressteuer) frei; später wurden sie auch Freie Reichsstädte genannt. - Davon zu unterscheiden sind die vier Stadtrepubliken Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main als Mitgl. des Dt. Bundes (1815-66). Frankfurt fiel 1866 an Preußen; Hamburg, Lübeck (Freie und Hansestädte) und Bremen (Freie Hansestadt) wurden Glieder des Norddt. Bundes (1867) und 1871 des Dt. Reichs. Lübeck kam am 1. 4. 1937 an Preußen; Bremen unterstand dem nat.-soz. Reichsstatthalter in Oldenburg. 1949 wurden Bremen und Hamburg Länder der Bundesrep. Deutschland. - Danzig war als F. S. 1920-39 Freistaat unter Oberhoheit des Völkerbundes.
Freie Städte (Freistädte), urspr. bischöfl. Städte, die die geistl. Herrschaft im 13./14. Jh. abgeschüttelt hatten, z. B. Köln, Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg, Basel. Anders als die Reichsstädte waren sie von bestimmten Reichspflichten (Heerfahrt, Jahressteuer) frei; später wurden sie auch Freie Reichsstädte genannt. - Davon zu unterscheiden sind die vier Stadtrepubliken Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main als Mitgl. des Dt. Bundes (1815-66). Frankfurt fiel 1866 an Preußen; Hamburg, Lübeck (Freie und Hansestädte) und Bremen (Freie Hansestadt) wurden Glieder des Norddt. Bundes (1867) und 1871 des Dt. Reichs. Lübeck kam am 1. 4. 1937 an Preußen; Bremen unterstand dem nat.-soz. Reichsstatthalter in Oldenburg. 1949 wurden Bremen und Hamburg Länder der Bundesrep. Deutschland. - Danzig war als F. S. 1920-39 Freistaat unter Oberhoheit des Völkerbundes.