Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freie Deutsche Jugend
Freie Deutsche Jugend, Abk. FDJ, kommunist. Jugendorganisation, gegr. am 7. 3. 1946 in der sowjet. Besatzungszone Dtl.s, in der DDR bis 1989/90 einzige, der SED eng verbundene staatl. Massenorganisation für Jugendliche vom 14. Lebensjahr an (1988 etwa 2 Mio. Mitgl.). In der Bundesrep. Dtl. war sie seit dem 26. 6. 1951 verboten.
Dem Ziel, die Jugend im Sinne der DDR-Staatsdoktrin zu erziehen, dienten v. a. das »FDJ-Studienjahr«, die »Messen der Meister von morgen«, »FDJ-Aufgebote«, die vormilitär. Ausbildung der Jugend, ein organisiertes jugendl. Verbandsleben (z. B. FDJ-Nachmittage) und die Durchführung von Massenfesten: Pfingsttreffen, III. und X. Weltfestspiele in Berlin (Ost) 1951 bzw. 1973.
Organisation: Es bestanden »Grundeinheiten« an allen Schulen, Universitäten, Betrieben und Einrichtungen. Oberstes Organ war das alle fünf Jahre zusammentretende »Parlament«; es wählte den »Zentralrat der FDJ«, dessen Büro das eigentl. Führungsorgan war. An der Spitze stand der »Erste Sekretär des Zentralrats«. Vorstufe der FDJ war die von ihr geleitete Pionierorganisation »Ernst Thälmann«. Seit 1990 besteht - mit verändertem Programm - unter der Abk. fdj auf Länderebene ein linker Jugendverband.
Literatur:
Mählert, U.u. Stephan, G.-R.: Blaue Hemden - rote Fahnen. Die Geschichte der F. D. J. Opladen 1996.
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