Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freibrief
Freibrief, mittelalterl. Recht: 1) königl. oder fürstl. Privileg, das einzelnen Personen oder Körperschaften Vorrechte gewährt; 2) Urkunde über die Freilassung aus der Leibeigenschaft.
Freibrief, mittelalterl. Recht: 1) königl. oder fürstl. Privileg, das einzelnen Personen oder Körperschaften Vorrechte gewährt; 2) Urkunde über die Freilassung aus der Leibeigenschaft.