Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freibeweis
Freibeweis,Prozessrecht: Beweisverfahren, in dem sich der Richter seine Überzeugung auf beliebigem Weg ohne Bindung an die sonst für die Beweisaufnahme vorgeschriebenen Regeln und Förmlichkeiten (sog. Strengbeweis) verschaffen kann; bes. zur Ermittlung verfahrensrechtlich bedeutsamer Umstände möglich, nicht aber bei solchen, die als Grundlage für die Urteilsfindung dienen.
Freibeweis,Prozessrecht: Beweisverfahren, in dem sich der Richter seine Überzeugung auf beliebigem Weg ohne Bindung an die sonst für die Beweisaufnahme vorgeschriebenen Regeln und Förmlichkeiten (sog. Strengbeweis) verschaffen kann; bes. zur Ermittlung verfahrensrechtlich bedeutsamer Umstände möglich, nicht aber bei solchen, die als Grundlage für die Urteilsfindung dienen.