Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Freibetrag
Freibetrag,steuerfreier Betrag, der bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage unberücksichtigt bleibt. Im Ggs. zur Freigrenze bleibt der F. in jedem Fall von der Besteuerung ausgenommen, unabhängig davon, wie hoch die Steuerbemessungsgrundlage ist. F. gibt es aus wirtschafts-, sozial- und steuerpolit. Gründen v. a. bei der Einkommen- und der Erbschaftsteuer.
Freibetrag,steuerfreier Betrag, der bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage unberücksichtigt bleibt. Im Ggs. zur Freigrenze bleibt der F. in jedem Fall von der Besteuerung ausgenommen, unabhängig davon, wie hoch die Steuerbemessungsgrundlage ist. F. gibt es aus wirtschafts-, sozial- und steuerpolit. Gründen v. a. bei der Einkommen- und der Erbschaftsteuer.