Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Frauenquote
Frauenquote, Regelung, die vorsieht, dass in bestimmten Funktionen oder Positionen Frauen in einer angemessenen Zahl vertreten sein müssen. Die Umsetzung einer F. bedeutet z. B., dass beim Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen männl. Mitbewerbern so lange vorgezogen werden, bis der mit der F. festgelegte Wert erreicht ist. Nach einem Urteil des Europ. Gerichtshofs vom 17. 10. 1995 dürfen Frauen allerdings nicht automatisch und nicht mit absolutem Vorrang gleich qualifizierten männl. Mitbewerbern vorgezogen werden; lediglich Förderpläne, die die Fähigkeit von Frauen für die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt verbessern, sind mit europ. Recht vereinbar.
Frauenquote, Regelung, die vorsieht, dass in bestimmten Funktionen oder Positionen Frauen in einer angemessenen Zahl vertreten sein müssen. Die Umsetzung einer F. bedeutet z. B., dass beim Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen männl. Mitbewerbern so lange vorgezogen werden, bis der mit der F. festgelegte Wert erreicht ist. Nach einem Urteil des Europ. Gerichtshofs vom 17. 10. 1995 dürfen Frauen allerdings nicht automatisch und nicht mit absolutem Vorrang gleich qualifizierten männl. Mitbewerbern vorgezogen werden; lediglich Förderpläne, die die Fähigkeit von Frauen für die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt verbessern, sind mit europ. Recht vereinbar.