Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Frankfurter Nationalversammlung
Frạnkfurter Nationalversammlung,gesamtdt. verfassunggebendes Parlament, das 1848/49 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main tagte; nach der Märzrevolution 1848 hervorgegangen aus freien Wahlen. Die am 18. 5. 1848 gebildete F. N. wollte eine gesamtdt. Verf. entwerfen und einen dt. Nationalstaat schaffen, der die preuß. und österr. Sonderinteressen bei Erhaltung der staatl. Vielfalt Dtl.s aufheben sollte (»dt. Frage«). Am 28./29. 6. 1848 schuf die F. N. mit der Wahl des Reichsverwesers Erzherzog Johann von Österreich eine provisor. Reg., der jedoch eine wirksame Exekutivgewalt fehlte. In der Septemberrevolution ließ die gemäßigt-liberale Mehrheit der F. N. einen Aufstand der radikalen Linken durch preuß. und österr. Truppen niederschlagen (18. 9. 1848) und verhalf so den alten Ordnungsmächten zum entscheidenden Erfolg. Während es der F. N. gelang, sich auf ein umfassendes Gesetz über die Grundrechte des dt. Volkes (27. 12. 1848) zu einigen, standen sich in der dt. Frage die Kleindeutschen (Erbkaiserliche, v. a. H. von Gagern), die den Ausschluss Österreichs befürworteten, und die in sich uneinheitl. Gruppe der Großdeutschen gegenüber. Am 28. 3. 1849 wurde schließlich der preuß. König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser eines kleindt. Reiches gewählt (290 Stimmen bei 248 Enthaltungen). Mit seiner Weigerung, die Erbkaiserkrone anzunehmen, war die F. N. gescheitert. Die liberal geprägte Reichsverf. vom 28. 3. 1849 wurde nur von 28 kleineren Staaten, aber u. a. nicht von Preußen und Österreich anerkannt. Die Maiaufstände zur Durchsetzung der Verf. in Sachsen, Baden und der Rheinpfalz wurden niedergeschlagen.
Literatur:
Best, H.u. Weege, W.: Biograph. Hb. der Abgeordneten der F. N. 1848/49. Düsseldorf 1996.
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