Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fraktion
Fraktion[frz., von lat. fractio »Bruch«] die,
1) Chemie: Fraktionierung.
2) Politik: die Vereinigung politisch gleich gesinnter Abg. eines Parlaments, die i. d. R. einer Partei, häufiger aber auch mehreren in ihrer grundsätzl. Zielrichtung gleich gerichteten Parteien angehören. Die F. besitzen das Recht zur Gesetzesinitiative. Zur Bildung einer F. ist eine bestimmte Zahl von Abg. notwendig (beim Bundestag 5 % seiner Mitgl.); nach ihrer Stärke bestimmt sich ihr Anteil in den Ausschüssen des Parlaments. Erreicht ein Zusammenschluss nicht F.-Stärke, kann er als Gruppe anerkannt werden. (Fraktionszwang)
Fraktion[frz., von lat. fractio »Bruch«] die,
1) Chemie: Fraktionierung.
2) Politik: die Vereinigung politisch gleich gesinnter Abg. eines Parlaments, die i. d. R. einer Partei, häufiger aber auch mehreren in ihrer grundsätzl. Zielrichtung gleich gerichteten Parteien angehören. Die F. besitzen das Recht zur Gesetzesinitiative. Zur Bildung einer F. ist eine bestimmte Zahl von Abg. notwendig (beim Bundestag 5 % seiner Mitgl.); nach ihrer Stärke bestimmt sich ihr Anteil in den Ausschüssen des Parlaments. Erreicht ein Zusammenschluss nicht F.-Stärke, kann er als Gruppe anerkannt werden. (Fraktionszwang)