Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Frachtbrief
Frachtbrief,Urkunde, aus der sich beweiskräftig Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages ergeben; Ausstellung kann vom Frachtführer gefordert werden (§ 408 HGB).
Frachtbrief,Urkunde, aus der sich beweiskräftig Abschluss und Inhalt des Frachtvertrages ergeben; Ausstellung kann vom Frachtführer gefordert werden (§ 408 HGB).