Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Forstwirtschaft
Forstwirtschaft,beschäftigt sich mit der wirtsch. Nutzung und Pflege sowie dem Anbau des Waldes. Die F. in Dtl. hat v. a. wirtsch., aber auch soziale (Erholungs-, Schutzwald) sowie angesichts zunehmender Umweltbelastung (Waldsterben) wachsende Bedeutung für die Erhaltung des ökolog. Gleichgewichts. Für die Erfüllung vielfältiger Aufgaben (Mehrzweck-F. ) wird moderne F. verstärkt nach ökolog. Grundsätzen und Erkenntnissen betrieben. Seit etwa 1980 haben Maßnahmen der Walderhaltung und des Forstschutzes in Mittel- und N-Europa und in Nordamerika besondere Bedeutung erlangt. Kennzeichen der F. sind die im Vergleich zu Landwirtschaft und Gartenbau sehr langfristigen Planungen, Maßnahmen und Auswirkungen. Zwischen Saat, Pflanzung und Ernte liegen oft mehr als 100 Jahre, sodass ein Nutzen erst kommenden Generationen möglich ist. Von Bedeutung ist die Einhaltung des Prinzips der Nachhaltigkeit, d. h., dass nicht mehr Holz geerntet wird, als jeweils nachwachsen kann. Die Forstnutzung richtet sich auf wirtsch. und arbeitstechnisch zweckmäßige Gewinnung, rohstoff- und marktgerechte Bereitstellung sowie volks- und betriebswirtsch. beste Verwertung von primären Produkten des Waldes. (Forsteinrichtung)
Geschichte: Das Nutzungsrecht am Wald stand zus. mit dem Jagdrecht dem König zu, der jedem die Benutzung bestimmter Wälder (Bannforsten) untersagen konnte (Forstregal). Erst Anfang des 19. Jh. konnte sich unter Einfluss der stein-hardenbergschen Reform Privateigentum am Wald stärker entwickeln. - Während im MA. Jagd und ungeregelte Holznutzung überwogen, trat später in den Laubholzgebieten die Waldweide (Schweine) als extensive Nutzung in den Vordergrund. Eine regelrechte F. entstand in Dtl. um 1300.
Literatur:
H. Graf Hatzfeldt. Ökolog. Waldwirtschaft. Grundlagen - Aspekte - Beispiele, hg. v. Heidelberg 21996.
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