Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Forstregal
Forstregal,von den fränk. Königen seit dem 7. Jh. in Anspruch genommenes Verfügungsrecht über herrenloses Außenland. Das F. sicherte dem König das Monopol für Rodung und Jagd; er konnte jedem bei Strafe des Königsbanns die Benutzung bestimmter Wälder (Bannforsten) untersagen (Forstbann). Während des MA. ging das F. weitgehend an die Territorialherren über, auch für ihnen nicht gehörende Forsten. Das von den Fürsten z. T. über Gebühr in Anspruch genommene F. war in der frühen Neuzeit wesentl. Anlass zu Bauernaufständen. Im 19. Jh. wandelte es sich zur staatl. Forst- und Jagdhoheit, die dem Staat ein Aufsichtsrecht über Forst und Jagd gibt.
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