Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Forstrecht
Forstrecht,die öffentlich-rechtl. Normen, die das Privateigentum am Wald wegen des Allgemeininteresses an der Erhaltung ausreichend großer und gesunder Wälder besonderen Bindungen unterwerfen und die dem Schutz, der Überwachung und Förderung der Forstwirtschaft dienen. Das F. ist bundeseinheitlich durch das als Rahmenges. angelegte Bundeswald-Ges. vom 2. 5. 1975 geregelt, das Maßnahmen zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes vorsieht. Forstwirtschaftl. Zwecken dienen Zusammenschlüsse in privatrechtl. Form (Forstbetriebsgemeinschaften) oder in öffentlich-rechtl. Form (Forstbetriebsverbände als Körperschaften des öffentl. Rechts mit Zwangsmitgliedschaft), zusammengefasst in Forstwirtschaftl. Vereinigungen als privatrechtlich organisierten Dachverbänden. In Österreich wurde mit dem Forstges. vom 3. 7. 1975 eine umfassende Kodifikation des F. mit ähnl. Zielen erlassen. In der Schweiz liegt die Oberaufsicht über das F. beim Bund, das Schwergewicht der forstrechtl. Bestimmungen bei den Kantonen.
Forstrecht,die öffentlich-rechtl. Normen, die das Privateigentum am Wald wegen des Allgemeininteresses an der Erhaltung ausreichend großer und gesunder Wälder besonderen Bindungen unterwerfen und die dem Schutz, der Überwachung und Förderung der Forstwirtschaft dienen. Das F. ist bundeseinheitlich durch das als Rahmenges. angelegte Bundeswald-Ges. vom 2. 5. 1975 geregelt, das Maßnahmen zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes vorsieht. Forstwirtschaftl. Zwecken dienen Zusammenschlüsse in privatrechtl. Form (Forstbetriebsgemeinschaften) oder in öffentlich-rechtl. Form (Forstbetriebsverbände als Körperschaften des öffentl. Rechts mit Zwangsmitgliedschaft), zusammengefasst in Forstwirtschaftl. Vereinigungen als privatrechtlich organisierten Dachverbänden. In Österreich wurde mit dem Forstges. vom 3. 7. 1975 eine umfassende Kodifikation des F. mit ähnl. Zielen erlassen. In der Schweiz liegt die Oberaufsicht über das F. beim Bund, das Schwergewicht der forstrechtl. Bestimmungen bei den Kantonen.