Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Formaldienst
Formaldienst,Teil des militär. Dienstes, der bestimmte Verhaltensformen des Soldaten (u. a. Grundstellung, Wendungen, Trageweise des Gewehres) und der Abteilungen (u. a. Marschordnung) regelt.
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