Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Forderung
Forderung,Recht: der einer Person (Gläubiger) gegen eine andere (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung. Diese kann in einem Tun oder einem Unterlassen bestehen (§ 241 BGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Forderung