Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Forderung
Forderung,Recht: der einer Person (Gläubiger) gegen eine andere (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung. Diese kann in einem Tun oder einem Unterlassen bestehen (§ 241 BGB).
Forderung,Recht: der einer Person (Gläubiger) gegen eine andere (Schuldner) aufgrund eines Schuldverhältnisses zustehende Anspruch auf eine Leistung. Diese kann in einem Tun oder einem Unterlassen bestehen (§ 241 BGB).