Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Fonds
Fonds[fɔ̃, frz.] der, für bestimmte Zwecke gehaltene Geldmittel oder Vermögenswerte (Sondervermögen), die z. T. auch unter besonderer Verwaltung stehen. Beispiele sind Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften (Investment-F., Immobilien-F.), Stiftungen, öffentl. Gebietskörperschaften und internat. Organisationen (Europ. Sozial-F., Internat. Währungs-F.). Die aus der dt. Vereinigung erwachsenen Probleme und Verpflichtungen ließen neben den »klassischen« F. oder Sondervermögen (z. B. ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds) neue F. wie den Fonds Deutsche Einheit, den Kreditabwicklungsfonds, die Treuhandanstalt, den Erblastentilgungsfonds und das Bundeseisenbahnvermögen entstehen.
Fonds[fɔ̃, frz.] der, für bestimmte Zwecke gehaltene Geldmittel oder Vermögenswerte (Sondervermögen), die z. T. auch unter besonderer Verwaltung stehen. Beispiele sind Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften (Investment-F., Immobilien-F.), Stiftungen, öffentl. Gebietskörperschaften und internat. Organisationen (Europ. Sozial-F., Internat. Währungs-F.). Die aus der dt. Vereinigung erwachsenen Probleme und Verpflichtungen ließen neben den »klassischen« F. oder Sondervermögen (z. B. ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds) neue F. wie den Fonds Deutsche Einheit, den Kreditabwicklungsfonds, die Treuhandanstalt, den Erblastentilgungsfonds und das Bundeseisenbahnvermögen entstehen.