Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Folter
Folter, Zufügung phys. oder psych. Schmerzen zur Erzwingung einer Aussage. Die F. eines Verdächtigen, seltener die eines nicht aussagewilligen Zeugen, ist sehr alt; sie wurde vielfach im Strafprozess angewendet, seitdem zur Verurteilung das Geständnis des Verdächtigen verlangt wurde (v. a. im Inquisitionsprozess). Seit dem Ende des 15. Jh. erreichte die F. in den Hexenprozessen einen Höhepunkt. Zur Verhinderung des wahllosen Einsatzes der F. entwickelte erstmals die italien. Strafrechtswiss. des 14./15. Jh. Regeln, die z. T. von der Carolina (1532) übernommen wurden. Die F. wurde unter dem Einfluss der Aufklärung, als das Geständnis durch Zeugen- und Indizienbeweise ersetzt werden konnte, v. a. im 19. Jh. aus den Rechtsordnungen beseitigt. Sie ist jedoch bis heute weltweit eine Form polit. Verfolgung und Unterdrückung geblieben, bes. in Staaten, die totalitär oder von Militärdiktaturen regiert werden. - F.-Werkzeuge waren bis in die Neuzeit z. B. Daumenschrauben und span. Stiefel (zum Quetschen der Daumen oder Waden). Moderne F.-Methoden sind insbesondere die Zwangseinnahme von (u. U. die Aussagen beeinflussenden) Medikamenten, die Anwendung von Elektrizität, von Lärmgeräten, Nahrungsmittelbeschränkung, Schlafentzug oder Methoden des Psychoterrors.
Literatur:
Amnesty International: Jahresbericht. Frankfurt am Main 1971 ff.
F. Zur Analyse eines Herrschaftsmittels, hg. v. J. P. Reemtsma. Hamburg 1991.
Peters, E.: F. Geschichte der peinlichen Befragung. A. d. Amerikan. Hamburg 1991.
Millett, K.: Entmenschlicht. Versuch über die F. A. d. Amerikan. Hamburg 1993.
F. An der Seite der Überlebenden, hg. v. S. Graessner u. a. München 1996.
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