Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Folgerecht
Folgerecht,das Recht des Urhebers eines Werkes der bildenden Kunst, vom Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes durch Kunsthändler oder Versteigerer einen Anteil von 5 % zu verlangen, falls der Erlös mindestens 100 DM beträgt.
Folgerecht,das Recht des Urhebers eines Werkes der bildenden Kunst, vom Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes durch Kunsthändler oder Versteigerer einen Anteil von 5 % zu verlangen, falls der Erlös mindestens 100 DM beträgt.