Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Folgerecht
Folgerecht,das Recht des Urhebers eines Werkes der bildenden Kunst, vom Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes durch Kunsthändler oder Versteigerer einen Anteil von 5 % zu verlangen, falls der Erlös mindestens 100 DM beträgt.
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